BEITRAGSORDNUNG
des
Landesverbandes der Campingwirtschaft in Hessen e.V. (VCH)
Anlage zur Vereinssatung
Die Festlegung der
Mitgliedsbeiträge gemäß § 7 der Satzung erfolgt nach
der
Mitgliederversammlung am 03.11.2010 wie folgt:
I. Ordentliche
Mitglieder
(Eigentümer, Betreiber, Pächter von Campingplätzen)
Grundbeitrag + Beitrag BVCD 230,00 €/Jahr
+ 1,70 € pro genehmigter Stellplatz
II. Außerordentliche
Mitglieder
(Fördernde Mitglieder)
Nach Vereinbarung mindestens
jedoch 50,00 Euro
Soweit sich aus der
Anwendung dieser Beitragsordnung besondere Härten ergeben,
kann der Vorstand,
unter Auslegung strenger Maßstäbe, auf Antrag eine Sonder-
regelung
treffen.
Diese Beitragsordnung gilt
lt. Beschluß der Mitgliederversammlung vom 03.11.2010
ab dem
1.1.2011
Jörg Steimer, 1. Vorsitzender